Als zertifizierter Entsorgungsbetrieb, entsprechend der Bestimmungen der Elektronikgeräteverordnung entsorgen wir, im Verbund mit der Genossenschaft der Werkstätten, Ihre Altgeräte:
Anerkannte Werkstätten nach §142 SGB IX
Gemäß §140 SGB IX können 50% der Arbeitsleistung von der Ausgleichsabgabe in Abzug gebracht werden
