Offene Hilfen/Familienentlastende Dienste

Der Familienentlastende Dienst (FED) bietet Unterstützung und Entlastung im persönlichen und familiären Lebensumfeld und fördert den Verbleib in selbständigen Wohnformen.
Er ergänzt bestehende ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote für Menschen mit Behinderungen und verfolgt damit das Prinzip “ambulant vor stationär”.
Der FED bietet Information, Beratung, Förderung und Betreuung. Ziel ist die Unterstützung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, sowie die Entlastung der Familie in den Betreuungsaufgaben.

Der Familienentlastende Dienst richtet sich insbesondere an

  • Menschen mit Behinderung, die alleine oder mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft oder einer ambulanten Wohnform leben
  • Angehörige und Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung

Es können Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung sowie auch Gruppenangebote wahrgenommen werden.


Einzelbetreuung

  • Unterstützung bei der Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (Freizeit- u. Sportaktivitäten) 
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Therapiefahrten, Einkäufen
  • Pflegerische Hilfen, z. B. Übernahme der Grundpflege

Gruppenangebote

  • Kurs- und Bildungsangebote z. B. Freizeitclub, Schwimmen, Märchenkurs u.v.m. 
  • Freitzeitmaßnahmen in der Ferien- und Urlaubszeit

Vermittlung von Kurzzeitbetreuung in Wohnhäusern
Mit unseren Angeboten möchten wir zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und Bezugspersonen beitragen. Wir möchten die Möglichkeit bieten, Freiräume für sich zu entdecken und weiterzuentwickeln.
Die Angebote sind zeitlich nicht begrenzt.


Der Familienentlastenden Dienst arbeitet vernetzt und kooperiert mit anderen Anbietern, auch außerhalb der Lebenshilfe. So wird ein umfassendes, integratives Betreuungsangebot und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet.


Die Finanzierung:

Die entstehenden Kosten werden über Stundensätze bzw. Teilnehmerbeiträge gedeckt. Zur Finanzierung können unterschiedliche Kostenträger herangezogen werden.

Zuständig sind: Die Pflegekassen, Krankenkassen, das Amt für Soziale Angelegenheiten, die Beihilfestelle und das Jugendamt. Es besteht auch die Möglichkeit der Selbstzahlung, wenn die genannten Kostenträger ausscheiden.

Bei Fragen zur Finanzierung und bei der Antragstellung bieten wir unsere Unterstützung an.


Kontakt

Wenn Sie Interesse an unserem Angebot haben und weitere Informationen benötigen, geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Ansprechpartnerinnen: Kristina Roßwurm-Höhler und Julia Hackel

In unserem Büro in Limburg sind wir erreichbar unter:

Tel.:   0 64 31 / 99 3 -10 3
Fax.:  0 64 31 / 99 3 - 13 2
e-mail: kristina.rosswurm(at)lebenshilfe-limburg.de

e-mail: julia.hackel(at)lebenhilfe-limburg.de

 

 

Julia Hackel

Wiesbadener Str. 15
65549 Limburg

Tel.: 0 64 31 / 99 3 - 10 3
Fax.: 0 64 31 / 99 3 - 13 2

julia.hackel(at)lebenshilfe-limburg.de

Kristina Roßwurm-Höhler

Wiesbadener Str. 15
65549 Limburg

Tel.: 0 64 31 / 99 3 - 10 3
Fax.: 0 64 31 / 99 3 - 13 2

kristina.rosswurm(at)lebenshilfe-limburg.de